Die Überbrückungshilfen, welche an Unternehmen ausgezahlt wurden, die durch die Corona-Pandemie bedingte Umsatzeinbußen hatten, waren Vorauszahlungen.


Nun muss geprüft werden, ob die jeweiligen Höhen der Summen auch tatsächlich angemessen waren.
Dazu müssen prüfende Dritte eine Schlussabrechnung unter
Anmeldung bei Corona-Hilfsprogramme (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) einreichen.

Die Frist beider Pakete hat sich nun bis zum 30.06.2023 verlängert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Überbrückungshilfe Unternehmen – Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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