Zum 04. März 2022 plant die Bundesregierung den Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit einem tagesaktuellen Test. Das Tragen einer Maske ist nach wie vor vorgeschrieben.
Die Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld ist auch nach dem 31. März 2022 weiter möglich. Auch die Überbrückungshilfe IV wird bis zum 30. Juni 2022 verlängert.