Ab dem 01.01.2023 dürfen keine elektronischen Kassen mehr verwendet werden, die technisch nicht in der Lage sind ein TSE zwischenzuschalten. Die Technische Sicherheitseinrichtung (kurz TSE) ist ein Sicherheitsmodul, das in elektronischen Kassensystemen zum Einsatz kommt.
Es sorgt für eine unveränderbare, manipulationssichere Aufzeichnung aller Kassenvorgänge und verhindert eine nachträgliche Bearbeitung von Kassendaten. Dies wird an das Kassensystem geschaltet, etwa durch eine SD-Karte oder einen USB-Stick. Außerdem kommuniziert das System auch zurück und sendet Daten an die Kasse, die dann auf dem Bon in Klarschrift oder als QR-Code abgedruckt werden.
Somit kann bei einem Testkauf schnell erfasst werden, ob ein solches System vorhanden ist oder nicht. Wenn ein Betrieb technisch in der Lage gewesen wäre ein TSE zwischenzuschalten, dies aber nicht tut ist das eine Ordnungswidrigkeit. Hier drohen nicht nur Bußgelder bis zu 25.000 € sondern auch vermehrte Kontrollen durch das Finanzamt bis hin zu der vom Finanzamt erteilten Einstufung als „gewerberechtlich unzulässiger Betrieb“, was eine Schließung nach sich ziehen würde. Da aber in Deutschland keine Registrierkassenpflicht besteht, ist es möglich die elektronische Kasse abzuschaffen und eine „offene Ladenkasse“ zu verwenden. Hier gilt aber natürlich auch alle Vorgänge lückenlos zu dokumentieren.
Noch ein wichtiger Hinweis: Der Hersteller von TSE „CryptoVision“ hat seine Zertifizierung verloren und ein TSE dieser Firma ist ab dem 08.01.2023 nicht mehr zulässig. Informieren Sie sich bei Ihrem Kassenaufsteller, welches System Sie verwenden. Sollten Sie Fragen zu dem Thema oder Unterstützung bei der Nachrüstung benötigen, melden Sie sich bei uns! Unsere Partner sind auf diesem Gebiet spezialisiert.